Datum: 07.07.2010
CO Tauschitz: KABEG-Reform nur mit, nicht gegen die Mitarbeiter
Kategorie: Kärnten, Klagenfurt, Klagenfurt Land
Auf Vorschläge des Betriebsrates wird eingegangen. Zusatzantrag von ÖVP und FPK angekündigt
Klagenfurt (OTS) - "Ein so großes Unterfangen wie die KABEG-Reform kann nur mit den Mitarbeitern und nicht gegen sie umgesetzt werden. Gerade die Gespräche über das neue Gesetz und die Protest-Aktion der Mitarbeiter im Landhaushof haben bewiesen wie wichtig es ist, eine kompetente Arbeitnehmervertretung zu haben", sagte der stv. KABEG Aufsichtsratsvorsitzende Stephan Tauschitz bei einer heutigen Pressekonferenz gemeinsam mit dem Aufsichtsratsvorsitzenden Kurt Scheuch und Direktorin Ines Mangeold.
"Die SPÖ Panikmache auf Kosten der Mitarbeiter lehnen wir entschieden ab, die fachlichen Vorschläge des Betriebsrates werden aber ernst genommen." Mit einem Konsens-Angebot an den Betriebsrat der Krankenanstalten traten die Klubobleute von ÖVP und FPK heute an die Öffentlichkeit. Man werde auf die drei Forderungen die gestern durch Zentralbetriebsrat Auer überreicht wurden, eingehen, verkündeten Tauschitz und Scheuch. Bei der morgigen Beschlussfassung im Kärntner Landtag wird es einen Zusatzantrag zum Gesetz geben, der noch klarer wie bisher definiert, dass es keine Verschlechterungen für die Mitarbeiter geben darf. Damit will man auf die Vorschläge und Sorgen der Mitarbeiter reagieren. "Es wird noch genauer festgehalten, dass die Mitarbeiter Landesbedienstete waren und bleiben, auch in Gesellschaften der KABEG, die in Zukunft gegründet werden können. Willkürliche Versetzungen waren nie von uns geplant, es wird daher einen Passus geben, der dies noch schärfer betont", fasst Tauschitz die wesentlichen Punkte des Abänderungsantrags der beiden Klubs zusammen. Der Betriebsrat soll durch das Gesetz in keinster Weise geschwächt werden, so Tauschitz weiter. Er hofft, der Betriebsrat werde diese ausgestreckte Hand annehmen.
Angesprochen wurde von Stephan Tauschitz auch die Frage, ob Peter Kaiser das Inkrafttreten des Gesetzes verhindern könnte, indem er es nicht gegenzeichnet. "Artikel 35 des Kärntner Landesverfassungsgesetzes regelt die Vorgangsweise bei der Gesetzwerdung eindeutig. Der zuständige Landesrat hat vom Landtag beschlossene Gesetze gegenzuzeichnen. Eine Blockade durch Nicht-Unterzeichnung sehen weder die Landesverfassung noch die Bundesverfassung vor. Peter Kaiser spielt mit Muskeln, die er nicht hat."