Die ÖVP sagt:
Wer Pflege braucht,
darf nicht enteignet werden!


Der Seniorenbund Kärnten und die Landes-ÖVP erarbeiteten nach ausgiebigen Gesprächen und Einrichtung eines Pflegeausschusses eine gemeinsame Leitlinie zum Schutz der Kärntner Pflegebedürftigen und deren Angehörigen:

24 Stunden Betreuung daheim:

  • 80 % der älteren Menschen haben den Wunsch den Lebensabend in eigenen vier Wänden zu verbringen: Seniorenbund und VP-Kärnten wollen gemeinsam Sorge tragen, dass dieser Wunsch, wo immer möglich, in Erfüllung gehen kann.
  • Forderung: Verdoppelung Bundeszuschuss von derzeit 250 Euro auf 500 Euro bei der 24 Stunden Betreuung daheim. Dadurch wird legale Pflege leistbar.


Heimaufenthalt muss leistbar sein:

  • Aber viele ältere Menschen sind auf ein Heim angewiesen: Ältere Menschen dürfen nicht auch noch Angst haben, dass sie durch die Heimaufenthalte ihren Anverwandten auf der Tasche liegen.


DAHER:

Regress muss fallen:

  • Forderung: ersatzlose Streichung der Kostenbeteiligung (Regress) von Angehörigen der Bewohner im stationäreren Altenwohn- und Pflegesektor.
  • Grundvoraussetzung: volle Kostenübernahme durch das Land; keine weitere Belastung der Gemeinden.


Abschaffung Vermögensgrenze:

  • Privates Vermögen: derzeit kann privates Vermögen von Pflegebedürftigen bis auf 3.800 Euro vom Land eingezogen werden
  • Forderung: Aufhebung oder zumindest eine Erhöhung der Vermögensgrenzen. Vermögen der Betroffenen sollte möglichst unangetastet bleiben.