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ÖVP Kärnten in der Landesregierung

Büro LR Dr. Josef Martinz

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ÖVP Blitzinfos

20080206 Zusätzliche
Mittel nach Katastrophe

20080129 Bewältigung
der Sturmschäden

20080128
Sturmkatastrophe


Die ÖVP sagt:
Bei der Bewältigung der Sturmschäden unterstützen

"Ein noch nie da gewesenes Sturmtief hat Kärnten heimgesucht und Schäden in den Wäldern in Millionen-Höhe angerichtet. Viele sind betroffen, manche sogar in ihren Existenzen bedroht. Ich konnte mir selbst in den beeinträchtigten Gebieten ein Bild vom Ausmaß der Katastrophe machen und in Gesprächen mit betroffenen Land- und Forstwirten haben wir auch die ersten notwendigen Schritte vereinbart.  Als Forstreferent des Landes Kärnten habe ich Sofort-Maßnahmen veranlasst, um die Schäden in Kärnten rasch erheben zu lassen, damit die Aufräumarbeiten so rasch wie möglich beginnen können. Auch ein Förderprogramm liegt parat, damit die durch diesen Sturm entstandenen finanziellen Schäden und Einbußen abgegolten werden können. Ich werde mich dafür einsetzen, dass wir allen Betroffenen möglichst rasch helfen!"     
 Ihr
 
Agrar-Landesrat Dr. Josef MARTINZ

    

Aktuelle Pressemeldungen zum Thema:

  20080417 Lutschounig: Mehr Unterstützung für Sturm-Gefährdungsgebiete
    
  20080403 Martinz: Paula erfordert mehr Mittel
 
 
Konkrete Unterstützung:

Für die finanzielle Unterstützung bei den Aufräumarbeiten und sämtliche fachliche Fragen (Wiederaufforstung, Anlegen von Lagern, Abtransport usw.) wenden Sie sich bitte auch unbedingt an Ihre zuständige Bezirksforstinspektion (BFI).

Förderungen aufgrund der erlittenen Forstschäden sind unter folgenden Voraussetzungen möglich:

1) Für die Schäden, welche in ihrem Wald oder auch auf ihrer Betriebsstätte aufgetreten sind , gibt es die Schadensabgeltung durch Kärntner Nothilfswerk / Katastrophenfonds:

Stellen sie einen Antrag auf ihrem Gemeindeamt. Die Erhebung der Schäden und Schadensgutachten durch wird durch die Bezirksforstinspektion (BFI) vorgenommen. Die Förderhöhe wird von Schadens- Festsetzungskommission der Bezirkshauptmannschaft festgelegt.

2) Unterstützung für Aufräumarbeiten im Forst:

Meldung und Informationen bei ihrer Bezirksforstinspektion. Aus dieser Forstschutzbeihilfe werden bis zu 1.000 € pro Hektar tatsächlich geschädigter Forstfläche (mind. 0,3 ha) ausbezahlt.
Wichtig: Antrag unbedingt vor Beginn der Arbeiten stellen, dieser wird sofort bearbeitet. Es können nur Rechnungen, die nach der Bewilligung durch die BFI ausgestellt wurden, berücksichtigt werden!
Die Aufräumarbeiten müssen rechtzeitig und in Kombination mit bekämpfungstechnischen Maßnahmen umgesetzt werden, um die Gefahr von Schädlingsbefall (Borkenkäfer!) abzuwehren. Fachliche Informationen gibt ihnen die zuständige Bezirksforstinspektion.

3) Bei Wiederaufforstung:

Antrag auf Unterstützung vor Arbeitsbeginn bei der Bezirksforstinspektion, die Förderhöhe ist abhängig von den Baumarten – Nadelwald oder Laubwald (zw. 800€ pro Hektar Nadelwald und 1.800€ pro Hektar Laubwald)